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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung im Emspark Auenwald

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
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1) Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Ferienhauses abgeschlossen. Die Internetseite www.emspark-auenwald.de ist ausschließlich als Portal tätig.

2) Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.

3) Die Vermietung des Ferienhauses erfolgt für die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl und ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke. Jegliche gewerbliche Nutzung durch den Mieter, eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters oder seines Vertreters.

4) In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind alle Nebenkosten, soweit diese nach Üblichen Verbrauch berechnet werden, enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten für die Endreinigung und Nebenkosten die sich auf Zusatzleistungen beziehen, die der Mieter freiwillig in Anspruch nehmen kann. Für langfristige (mehr als 30 Tage) Vermietungen werden die Nebenkosten extra berechnet.

5) Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution von 200 Euro pro Haus zu verlangen. Diese kann auch per Kreditkarte oder Bankgarantie geschehen. Die Miete ist generell im Voraus zu bezahlen. Ein Nichtbezahlen der Vorausmiete oder der Kaution erlaubt dem Vermieter jederzeit vom Mietvertrag zurück zutreten. Der Mietpreis ist vor Einzug ins Ferienhaus zu begleichen. Ohne Zahlungseingang ist kein Vertrag zustande gekommen.

6) Sind in der Buchungsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist der Vermieter berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % ist der Mieter berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrage zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Vermieters über die Preiserhöhung geltend zu machen.

7) Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass der Mieter eine Sicherheit für die überlassenen Gegenstände zahlt (Kaution), so wird die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und der Schlüssels zurückerstattet. Sie kann mit einer Nebenkostenforderung des Vermieters verrechnet werden bzw. kann für letztere eine gesonderte Pauschale zur Verrechnung am Ende der Mietzeit erhoben werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

8) Das gemietete Ferienhaus steht dem Mieter ab 15.00 Uhr des ersten Miettages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, das Haus nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter einen Anspruch hieraus herleiten kann. Am letzten Miettag hat der Mieter das Haus spätestens um 11.00 Uhr geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

9) Sollte ausnahmsweise ein bestimmtes Ferienhaus zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

10) Am Abreisetag hat der Mieter das Ferienhaus besenrein zu übergeben und folgende Arbeiten zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer (MÜLLTRENNUNG!). Für die Müllentsorgung sind Müllbeutel zu verwenden. Die Müllcontainer befinden sich hinter den Vereinsheimen im Eingangsbereich des Parks.

11) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Emspark Auenwald als Vertreter des Vermieters vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Emspark Auenwald. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 75 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

12) Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der
Abschluss einer solchen Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

13) Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Im Falle einer Kündigung kann der Vermieter vom Mieter entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns jedenfalls entsprechend Ziff. 12 verlangen.

14) Jedwede Veränderungen an und in der Mietsache und am Inventar sowie die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. dürfen durch den Mieter nur nach ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden. Inventar welches sich am Tag der Rückgabe nicht im Ferienhaus befindet, wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

15) Die Verschuldens unabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters zur Kündigung gem. § 542 BGB bleibt jedoch unberührt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen nach Vertragsabschluss entstandener Mängel steht dem Mieter gegen den Vermieter nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen zu. Dies gilt nicht in Bezug auf das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade deswegen erfolgt, um den Mieter vor einem Schaden, wie er dann tatsächlich eingetreten ist, abzusichern. Der Vermieter haftet nicht für nicht vorhersehbare, entfernt liegende Schäden. Die Haftung des Vermieters ist zudem auf einen Betrag begrenzt, der den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden abdeckt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver -> Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen. oder Zurückbehaltung sind für den Mieter nur in den Grenzen des § 552 a BGB zulässig.

16) Die Internetseite (Emspark Auenwald) haftet für ihre Tätigkeit dem Mieter nicht.

17) Prospekt- und Katalogangaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

18) Die Anzahl der im Ferienhaus befindlichen Garten- und Sitzmöbel sind nicht immer für die maximale Belegungszahl ausreichend.

19) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Naturereignisse o.ä.) oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Hinderungsgründe oder den Vermieter oder der Internetseite Emspark Auenwald beeinträchtigender Umstände (z. B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflussfähre des Vermieters oder der Internetseite Emspark Auenwald, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen, ohne dass dem Mieter ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz, zusteht.

20) Eine Verwahrung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Soweit dem Mieter ein Kfz-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Der Schaden muss spätestens bei Verlassen des Ferienhausgebietes gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

21) Es gilt die allgemeine ausgehängte und im Folgenden aufgeführte Hausordnung.


22) Soweit die Internetseite Emspark Auenwald oder der Vermieter für den Mieter Leistungen von Dritten beschafft, handeln sie in Vollmacht und für Rechnung des Mieters. Sie haften nur soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei. Dem Mieter obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher
Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat der Mieter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

23) Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vermieterseitig schriftlich bestätigt werden.

24) Zurückgebliebene Sachen des Mieters werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Die Sachen werden gegen eine angemessene Gebühr 6 Monate aufbewahrt. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung des Vermieters oder der Internetseite Emspark Auenwald ist ausgeschlossen.

25) In einigen Häusern, stehen Sauna, Whirlpool oder Schwimmbad zu Verfügung. Die Nutzung dieser Angebote geschied auf eigene Gefahr. Der Gast / Nutzer verpflichtet sich, die Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Für Kinder und Jugendliche haben die Erziehungsberechtigen die Aufsichtspflicht. Dieses gilt insbesondere für die bereits genannten Sauna, Whirlpool oder Schwimmbad. Ebenso sind Kinder und Jugendlicheim Bezug auf den Emspark Auenwald See zu beaufsichtigen. Im Emspark gibt es keine Badeaufsicht. Das Schwimmen im See erfolgt auf eigene Gefahr

26) Das Laden von E Autos dzrch die Stromversorgung des Ferienhauses ist nur nach Zustimmung des Vermieters möglich

27) Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Parteien Geeste. Es gilt deutsches Recht.

28) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich
durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

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